4. Rundschreiben 2012
Außergewöhnliche Belastungen im Steuerrecht
Die Wechselfälle des Lebens belasten die Menschen nicht nur emotional, sondern oftmals auch stark finanziell. So reißen die Kosten für Scheidungen, Beerdigungen von nahen Angehörigen, Krankheitskosten oder ähnliches ein Loch in die Haushaltskasse.
In bestimmten Fällen beteiligt sich jedoch das Finanzamt an diesen Aufwendungen. Gemäß § 33 EStG können außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt und damit unzumutbare Härten bei der Einkommenbesteuerung vermieden werden.