2. Rundschreiben 2015
Mandanteninformation 02/2015
1. Wohnrecht / Erbschaftsteuer
Viele Testamente von Eheleuten sind in Bezug auf das eigengenutzte Familienheim so abgefasst, dass beim Tode des Erstversterbenden die Kinder das Haus bekommen und dem überlebenden Ehegatten ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht in dem Haus einge-räumt wird.