1. Rundschreiben 2017
Mandanteninformation 1/2017
1. Anschaffungsnahe Herstellungskosten/Schönheitsreparaturen
Grundsätzlich sind Reparaturen und Instandsetzungen an vermieteten Gebäuden Werbungskosten und mindern entsprechend die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine einschränkende Regelung gilt jedoch für die ersten drei Jahre nach Anschaffung des Gebäudes.