2. Rundschreiben 2017
1. Außergewöhnliche Belastung / zumutbare (Eigen-) Belastung
Wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig Aufwendungen erwachsen, denen er sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und insoweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen, spricht man von außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG).