3. Rundschreiben 2017
Mandanteninformation 3/2017
1. Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher
Dienstleistungen
Wie Sie wissen, wird Ihre Jahressteuer dadurch ermäßigt, dass 20 % der Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf die persönliche Jahressteuer angerechnet werden. Die erste Voraussetzung ist, dass die Handwerkerrechnungen nicht bar, sondern durch Zahlung auf das Konto des Handwerkers zu erfolgen hat.