4. Rundschreiben 2017
Mandanteninformation 4/2017
Altersvorsorgeaufwendungen
Wie Sie wissen, sind Altersvorsorgebeträge steuerlich als Vorsorgeaufwand abzusetzen. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und die Aufwendungen für eine Rürup-Rentenversicherung.