Informationen

1. Rundschreiben 2019

Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, die auf den Lohnanteil in der Rechnung entfallen.

Vollständige Mandanteninformation als PDF downloaden