7. Rundschreiben 2020
2. Corona-Steuerhilfegesetz
Im Bundesgesetzblatt ist am 29.6.2020 das 2. Corona-Steuerhilfegesetz bekanntgegeben worden.
Dabei gibt es ab dem Jahr 2020 einige gravierende Änderungen.
1. Gem. § 35 EStG gibt es eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommen-steuer.
Damit soll grundsätzlich eine Doppelbelastung der steuerlichen Gewerbe- und Einkom-mensteuer vermieden bzw. abgemildert werden.