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7. Rundschreiben 2020

2. Corona-Steuerhilfegesetz

Im Bundesgesetzblatt ist am 29.6.2020 das 2. Corona-Steuerhilfegesetz bekanntgegeben worden.

Dabei gibt es ab dem Jahr 2020 einige gravierende Änderungen.

1. Gem. § 35 EStG gibt es eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommen-steuer.

Damit soll grundsätzlich eine Doppelbelastung der steuerlichen Gewerbe- und Einkom-mensteuer vermieden bzw. abgemildert werden.

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