3. Rundschreiben 2021
Steuerzinsen von 6 % verfassungswidrig
Mit Beschluss vom 8.7.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die in § 238 AO geregelten 6 % Zinsen jährlich für verfassungswidrig erklärt.
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Steuerzinsen von 6 % verfassungswidrig
Mit Beschluss vom 8.7.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die in § 238 AO geregelten 6 % Zinsen jährlich für verfassungswidrig erklärt.